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Geschäftszeiten: Täglich von 9 – 20 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz / max. 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den reibungslosen Ablauf und die Organisation Ihrer Reise ist es erforderlich, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH, im Folgenden JT genannt. Sie gelten ergänzend zu dem § 651 ff. BGB. Mit Ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese AGB an.

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie JT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung der Reise kann über das Internet, per Fax oder telefonisch erfolgen.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme, gleichzeitig Buchungsaufnahme und Reisebestätigung, durch JT zustande, und zwar mit allen in der Reiseanmeldung bezeichneten Reisenden.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung über die Regelung von Ziffer 5.1 hinausgehend ab, so liegt ein neues Angebot von JT vor, an das JT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie JT innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt geschehen kann.

2 Bezahlung

2.1 Der Reisepreis kann per Überweisung, Lastschrift (nur deutsches Konto möglich) oder Kreditkarte bezahlt werden.
2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt. Ein Sicherungsschein wird nicht bei Buchung einer Einzelleistung versendet z.B. „Nur-Hotel“ Buchung mit Eigenanreise oder „Nur-Flug“ Buchung.
2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an JT, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
2.4. Bei Zahlungen per Überweisung/ Lastschrift oder Kreditkarte (MasterCard/VISA/American Express) ist nach Erhalt der Rechnung/ Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro pro Reiseteilnehmer, sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift wird die Anzahlung,  sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin Ihrem Kreditkarten-  bzw. Bankkonto belastet.

Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt zusätzlich zum angezeigten Reisepreis eine Kreditkartengebühr von 15,00 Euro pro Buchung  an. Gleichfalls bitten wir Sie eventuelle Zahlungslimits Ihrer Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

Nach erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu.

Bei Buchungen ab 45 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

2.5 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich JT nach Mahnung mit Fristsetzung vor, ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben bzw. im Falle eines die Reiseleistung nicht nur unerheblich betreffenden Zahlungsrückstandes Rücktritt zu erklären und Schadensersatz gemäß Ziffer 6.2 zu verlangen.
2.6 Bei Buchungen innerhalb 45 Tagen vor Reiseantritt kann die Rechnung nur per Überweisung oder Kreditkarte (15,00 Euro Gebühr pro Buchung) bezahlt werden.
2.7 Ab der ersten Mahnung berechnen wir für jede weitere Mahnung eine Gebühr von 10,00 Euro.

3 Leistungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung von JT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Soweit durch den Kunden bei der Buchung Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für JT nicht verbindlich, wobei JT sich bemühen wird, diesen Wünschen nachzukommen.
3.2 Wesentliche ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zum Reiseinhalt gem. Ziffer 3.1 bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit JT. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3 Alle in der Reiseausschreibung genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten je Person.

4 Reisedokumente

4.1 Reiseunterlagen werden nach der Restzahlung bzw. Zahlung des Gesamtpreises, spätestens 7 Tage vor der Abreise per E-Mail versandt. Bei elektronischen Flugtickets (E-Ticket) werden keine Papiertickets ausgehändigt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey) per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes (Filekey) direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt. Papiertickets werden grundsätzlich per Post versandt.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tagen vor Reiseantritt) werden die Reiseunterlagen nach Erhalt des Gesamtpreises per E-Mail versandt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey) per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes (Filekey) direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Für Papiertickets wird automatisch eine Hinterlegung am Flughafen veranlasst. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Papierticket-Hinterlegung kostet einmalig 25,00 Euro pro Person. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Expresspost versandt.

5 Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Angaben zum Zeitpunkt sowie zum Ort von Abreise und Rückkehr erfolgen als voraussichtliche. Änderungen insoweit, ferner betreffend Flugrouten sowie einen von JT beschriebenen Reiseverlauf oder vergleichbare Reiseleistungen als Folge seitens JT nicht beeinflussbarer oder angemessen nicht anders ausgleichbarer neuen Umstände sind sofern zumutbar zulässig. Unzumutbarkeit liegt vor bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Wesentlich ist eine Reiseleistung, bei deren Einschränkung die Erreichung des Reisezwecks gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und hierauf der Kunde vertraut hat und vertrauen darf. Bei Unzumutbarkeit ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem buchenden Reisebüro anzuzeigen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail, Post oder Fax) zu erklären. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2.
5.2 Alternativunterbringung: Für den Fall, dass sich - entgegen allen Absicherungen - kurz vor Reiseantritt bzw. am Urlaubsort das Risiko ergibt, dass sich ein Wunschhotel als überbucht herausstellt, behält sich JT das Recht vor, dem Reisenden ein gleichwertiges Hotel im gebuchten Urlaubsort oder in unmittelbarer Umgebung zuzuweisen, sofern die Leistungsänderung für den Reisenden zumutbar ist.
5.3 Eine Preisanpassung aufgrund der Änderung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten), Abgaben (z.B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben) oder Wechselkursen ist zugunsten beider Vertragspartner in dem Umfang ihrer Auswirkungen auf den Reisepreis gemäß den nachstehenden Regelungen möglich. Bei auf den Sitzplatz bezogenen Änderungen erfolgt die Preisanpassung in Höhe des Sitzplatzanteils, im Übrigen aus dem Umlageanteil pro Reisenden. Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Preisanpassung ist ferner, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Abreisezeit ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Bei Preisänderungen von mehr als 5 % kann der Kunde zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem buchenden Reisebüro anzuzeigen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail, Post oder Fax) zu erklären.
5.4 JT unterrichtet den Vertragspartner unverzüglich von maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen Leistungsänderungen, dasselbe gilt wechselseitig für die Unterrichtung von Preisänderungen.
5.5 Statt des Rücktritts oder im unwahrscheinlichen Fall der Absage einer Reise durch JT kann der Vertragspartner die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise nach Maßgabe der Regelungen des § 651a Abs. 5 S. 3 und 4 BGB verlangen.

6 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung zu den üblichen Geschäftszeiten bei JT. Der Rücktritt sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als Reiserücktritt. Auch während der Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären; in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich JT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Buchungen, deren Stornierung am Buchungstag (Kalendertag der Buchung) bis 20 Uhr bei der JT Touristik GmbH eingeht, werden kostenfrei storniert. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: service@jt.de.

Nach dem Buchungstag gelten folgende Stornobedingungen:

In jedem Fall des Rücktritts bestimmt sich die Höhe der Entschädigung zugunsten von JT nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen sowie desjenigen, was JT durch anderweitige Verwendung der Reisekosten erwerben kann. In der Regel betragen die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 35 %,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von JT im Einzelfall nach S. 1 (Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen; Anrechnung, was anderweitig erworben werden kann) berechneten Kosten.

JT empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung oder eines Komplettschutz-Paketes.
6.3 JT unterstützt den nach Buchung geäußerten Wunsch des Kunden auf z.B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach Möglichkeit. Bis 30 Tage vor Abreisezeitpunkt beträgt die Bearbeitungsgebühr seitens JT 30,00 Euro pro Person. Sind in dem in Satz 2 genannten Zeitraum als Folge der Umbuchung die Bearbeitungsmaßnahmen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Fluggesellschaften) notwendig (im Pauschalreisepaket sind verschiedene Leistungsträger zusammengefasst und tätig), können zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen, die konkret oder in ihrer voraussichtlichen Höhe durch JT im Einzelfall vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilt werden. Dies betrifft z.B. die Mehrkosten von Fluggesellschaften betreffend die Grundumbuchungsgebühr und zusätzlich die Gebühr aus der Differenz zum tagesaktuellen Flugpreis. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Leistungsaufwand in Höhe von 30,00 Euro pro Person oder in der im Übrigen mitgeteilten Höhe sei nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden. Ab dem 30. Tag vor Abreisezeitpunkt werden Umbuchungen nur mittels Rücktritts und Neubuchung unter Beachtung von Ziffer 6.2 durchgeführt.
6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung). JT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragsübertragung haften der Dritte und der ursprüngliche Vertragspartner gesamtschuldnerisch für die hieraus entstehenden Mehrkosten. Im Übrigen gilt Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6.5 Stimmt der bei der Buchung angegebene Vor- oder Nachname mit dem amtlichen Namen nicht überein, gelten für die Korrektur (name change) die Regelungen gem. Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 ebenfalls entsprechend.

7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl JT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann JT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann auch der Reisende geltend machen.
7.2 Weiterhin ist JT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8 Haftung von JT

8.1 JT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reiseleistungen und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 JT haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, soweit das Gesetz dies vorsieht.

9 Gewährleistung

9.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. JT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. JT kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Die Anzeige gegenüber dem Reisebüro reicht für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen nicht aus. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden JT von einer Familienreise ausgehen muss;
9.4 Die Abtretung von Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen an Mitreisende, an den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder an Dritte sind ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den JT nicht zu vertreten hat.

10 Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von JT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder
b) soweit JT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 JT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteile der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen JT ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
10.4 Kommt JT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Das Montrealer Übereinkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern JT in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet JT nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11 Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
11.2 Ist von JT eine eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, zunächst beim Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft usw.) unverzüglich auftretende Reisemängel zu rügen. Soweit eine Abhilfe danach nicht erfolgt, ist der Reisende verpflichtet, Mitteilung über die Reisemängel unverzüglich an den Geschäftssitz von JT in Berlin zu machen.
11.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn der Reisende seinen vorstehenden Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden nicht nachkommt und unverzüglich das Abhilfeverlangen gegenüber JT nachholt.

12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber JT geltend zu machen, es sei denn, der Reisende ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.
12.2 Ansprüche des Reisenden auf Minderung und Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisenden handelt (deliktische Haftung); diese verjähren in 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch für Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche kraft Gesetzes oder Vertrages auf diese übergegangen sind.

13 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG); für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. d. G. handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

14 Pass- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 JT weist in der Reiseausschreibung auf die Einreisebestimmungen zum Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reiseteilnehmer Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen. Ausländische Reiseteilnehmer haben sich bei ihrer zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates zu erkundigen. JT haftet in diesem Fall nicht für Auskünfte Dritter, wie etwa von Reisebüros.
14.2 JT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende JT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass JT die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für die Durchführung der Reise rechtlich und tatsächlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt. JT empfiehlt ihm daher, frühzeitig Informationen zu Pass-, Visa- und Sicherheitserfordernissen einzuholen sowie Gesundheitsfragen frühzeitig zu klären. Hinweise hierzu finden sich unter www.auswaertigesamt.de. Fragen notwendiger Prophylaxe werden auch durch den Haus- oder Facharzt, ein Tropeninstitut oder die Gesundheitsbehörde beantwortet.

15 Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

15.1 Der Vertragstext (Leistungsbeschreibung) wird gespeichert. Dieser und die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen AGB sind Ihnen nicht direkt zugänglich, werden Ihnen indes jederzeit durch JT auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
15.2 Der Reisende kann jederzeit schriftlich gemäß dem geltenden Recht anfragen, ob und welche persönlichen Daten über ihn bei JT gespeichert sind. Die Anfrage ist an den im Verfahrensverzeichnis genannten Beauftragten für den Datenschutz zu richten.
15.3 Personenbezogene Daten, die JT zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.4 Die vom Reisenden übermittelten Daten werden bei JT durch geeignete technische und organisatorische Mittel geschützt, um sie vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen von JT werden entsprechend der technologischen Entwicklung und organisatorischen Möglichkeiten fortlaufend kontrolliert und verbessert.
15.5 Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die vorher genannten Zwecke entfallen.
15.6 Die Nutzung dieser Website erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie. Wird mit dieser nicht übereingestimmt, bittet JT, diese Seite nicht mehr zu nutzen. JT behält sich das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien zu ändern, zu ergänzen oder Teile davon jederzeit zu entfernen.

16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.

17 Schlussbestimmungen

Beförderung von Tieren: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Bestätigung der jeweiligen Leistungsträger möglich. Die im Prospekt oder sonstigen Medien angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen.

Berlin, den 13.10.2011
Veranstalter JT Touristik GmbH